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   BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95   

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https://dejure.org/1999,7469
BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95 (https://dejure.org/1999,7469)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95 (https://dejure.org/1999,7469)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 2 BvR 2191/95 (https://dejure.org/1999,7469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines Verteidigerausschlusses nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle des Verteidigerausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95
    Die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten hat weder besonderes Gewicht noch hat sie die Beschwerdeführer in existentieller Weise betroffen (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91

    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95
    Ferner lag ihren Entscheidungen eine verfassungsrechtlich nicht angegriffene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde (vgl. BGHSt 37, 395 [396]).
  • OLG Köln, 23.06.1995 - 2 Ws 223/95
    Auszug aus BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S ..., des Herrn C ... - Bevollmächtigter zu 1.: Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes, Boisseréestraße 3, Köln - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. August 1995 - 2 ARs 252/95 -, b) den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Juni 1995 - 2 Ws 223/95 - hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Winter, Hassemer gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 10. Februar 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 04.07.1975 - 2 BvR 482/75

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95
    Die Strafgerichte konnten sich bei ihrer Rechtsanwendung auf zumindest eine Entscheidung eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts stützen, die die Regelung des Verteidigerausschlusses nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO als verfassungsgemäß angesehen hat (vgl. NJW 1975, S. 2341).
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